Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe. Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, an deren tatsächliche Feststellungen er gebunden ist, es sei denn, diese wurden ihrerseits verfahrensfehlerhaft getroffen. Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt.
In Strafverfahren vor dem Bundesgerichtshof können alle zugelassenen Rechtsanwälte sowie alle Rechtslehrer einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt auftreten.