Festnahme
Im Gegensatz zur Haft ist die Festnahme nur vorübergehend. Sie kann von Jedermann (vgl. § 127 StPO) zur Feststellung der Personalien eines auf frischer Tat Betroffenen, der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden.
Die Festnahme unterliegt engen zeitlichen und rechtlichen Grenzen. Will die Staatsanwaltschaft Sie über das Ende des auf die Festnahme folgenden Tages festhalten, muss sie einen Haftbefehl beantragen. Über den Erlass des Haftbefehls entscheidet der Richter.
Im Falle der Verhaftung besteht ein Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers Ihrer Wahl. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht.