Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Diese wird Ihnen in einem Strafverfahren leider nur selten nutzen.
Grundsätzlich werden nur Straftaten abgedeckt, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind. Hierzu zählen insbesondere viele Verkehrsdelikte. Grundvoraussetzung dafür, dass die Kosten von der Rechtsschutzversicherung endgültig übernommen werden, ist, dass die Tat fahrlässig und nicht vorsätzlich begangen wurden.
Einige Versicherer bieten Spezialtarife für bestimmte Berufsgruppen, die auch im Falle von Vorsatz Versicherungsschutz gewähren.